Frequently asked questions / Häufig gestellte Fragen
Wann brauche ich eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung?
Eine Haftpflicht-Versicherungen tritt grundsätzlich bei Schäden an Dritten in Kraft. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft für Sie klärt, ob Schadenansprüche an Sie bestehen, bei Schadensfall die Kosten übernimmt oder wenn keine Ansprüche bestehen diese abwendet. Da hier hohe Kosten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf Sie zukommen können, ist die Haftpflicht-Versicherung für jeden Pferde- oder Hundebesitzer äußerst wichtig. Macht eine Tierlebens-Versicherung nur bei teuren Pferden Sinn? Eine Absicherung für den versicherten Schadenfall wie Tod / Nottötung, Unfall oder Unbrauchbarkeit mit einer Tierlebens-Versicherung macht grundsätzlich immer Sinn, denn nicht nur bei teuren Pferden entsteht Ihnen ein finanzieller Verlust, den Sie ausgleichen müssen. Wann brauche ich eine Tierkranken-Versicherung? Über eine Tierkranken-Versicherung können Sie genau die Risiken finanziell absichern, die meist unvorhersehbar zu den laufenden Kosten hinzukommen, wie z.B. eine Lahmheit. Eine Alternative hierzu ist Operationskosten-Versicherung. Wo ist der Unterschied zwischen einer Tierkranken-Versicherung und einer Operationskosten-Versicherung? Im Gegensatz zu der Tierkranken-Versicherung übernimmt die Operationskosten-Versicherung nur die Kosten die in direktem Zusammenhang und innerhalb von 24h vor einer Operation stehen. Da der Leistungsumfang eingeschränkt ist, können wir diese Versicherung günster anbieten. Was ist unter Fremdreiter-Risiko zu verstehen? Der sog. Fremdreiter ist der Reiter, dem das Pferd aus Gefälligkeit überlassen wird. Er ist bei unserer Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung mit abgesichert. Eine Reitbeteiligung, die sich monatlich an Stall- oder Futterkosten beteiligt, ist nicht über das Fremdreiter-Risiko abgesichert.
Ist bei einem Aufzuchtpferd das Führen bei dem Aufzuchttarif mitversichert? Ja, solange das Pferd nicht geritten wird, kann es bis zum 3. Lebensjahr als Aufzuchtpferd versichert werden. Doch sobald ein "Sattel" das Training zum Anreiten beginnt, muss dieses als Reit- und Sportpferd versichert werden. Die Umschreibung erfolgt nach Absprache mit Erreichen des 3. Lebensjahres. Fohlen sind über die Mutter bis zum 1.11. mitversichert, sofern sie nicht vorher abgesetzt sind. Sind Schäden an geliehenen Anhängern mitversichert? Nein, Schäden an geliehenen Sachen sind laut AHB § 6 a nicht abgesichert.
Gibt es Unterschiede zwischen einem Pony und einem Pferd bzw. Turnier- oder Freizeitpferd? Nein, wir unterscheiden nur in der Hinsicht, ob ein Pferd / Pony geritten wird oder nicht. Falls Sie Ihr Pferd als Reitpferd nutzen, spielt es keine Rolle, ob Sie Freizeit- oder Turnierreiter sind. Jede Haftpflichtversicherung für Reit- und Sportpferde ist inklusive Turnier- und Fremdreiterrisiko. Wie hoch ist die Auszahlung bei der Basisversicherung? Die Auszahlung bei einer Tod- und Nottötungs-Versicherung laut AVP 2005 § 2 AB beträgt 100%.
Wie hoch ist die Auszahlung bei einer dauernden Unbrauchbarkeit? Bei einer Unbrauchbarkeits-Versicherung beträgt die Auszahlung 90% von der Versicherungs-Summe.
Kann man die Krankenkosten-Versicherung eigenständig abschließen? Ja. Wie verhalte ich mich im Schadensfall? Sollte der schlimmste Fall eingetreten sein und Ihr Tier hat einen Schaden verursacht, teilen Sie uns diesen bitte telefonisch, per Fax oder Mail kurzfristig mit. Für alle Versicherungsformen haben wir zudem ein Schadenformular zum Download bereitgestellt. Ist das gestohlene Sattelzeug versichert?
Sattelzeug in einem abgeschlossenen Raum ist über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung versichert. Sollten Sie lediglich Einstaller sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Stallbesitzer. |