Haftpflicht-Versicherung für Zucht- und Aufzuchtpferde Gerade junge Pferde sind sind oft unberechenbar. Doch auch Pferde, die ausschließlich zur Zucht gehalten werden, können hohe Schäden verursachen. Besser Sie sichern sich ab - im Sinne des eigenen Risikos und des der anderen. |  |
Zuchtpferde sind alle Pferde, die nur für den Zuchtzweck eingesetzt werden. Hengste müssen von einem Verband gekört/anerkannt sein. Bei Deckhengsten ist das Verletzungsrisiko an der zu bedeckenden Stute sowohl bei dem gewollten als auch beim ungewollten Deckakt versichert. Beim Antrag muss das Zuchtrisiko mit beantragt werden. Der Aufenthalt und die Teilnahme an Zuchtveranstaltungen sind versichert. Aufzuchtpferde sind alle Pferde bis zum 3. Lebensjahr, wenn nicht vorher mit dem Reit- und/oder Fahrtraining angefangen wurde. Beim Erreichen des dritten Lebensjahres wird das Pferd nach Absprache zum Reit- und Sportpferd umgeschrieben. Fohlen sind meldepflichtig und bis zum Alter von einem Jahr bei der Mutterstute versichert. Spätestens aber zum 01.11. des Geburtsjahres müssen sie eigenständig versichert werden.
Tierhalter-Haftpflichtversicherungen
| Deckungssummen: € 10.000.000,- pauschal Personen-, Sach- und Vermögensschäden | | Selbstbeteiligung pro Schadensfall | ohne SB
| mit € 150,- | | Zucht- und Aufzuchtpferd(e)/-pony(s) | € 46,88 | € 37,49 | | Alle Prämien verstehen sich inklusive 19% Versicherungssteuer. |
» Downloand Antrag für Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung |