Geburts- und Fohlen-Versicherung Die Geburts- und Fohlenversicherung ist die ideale Versicherung für einen Züchter, um sein Fohlen in der Zeit des höchsten Risikos abzusichern.
Sie beginnt einen Monat vor der Geburt und endet mit dem vollendeten 5. Lebensmonat des Fohlens, also dem Absetzen von der Mutterstute. Sie enthält das Risiko des Geburtsvorgangs und erlischt automatisch. Sie umfasst den Tod (Verenden, Nottötung) oder die Totgeburt der Leibesfrucht. Die Versicherung beginnt nach dokumentierter Trächtigkeit 30 Tage vor dem errechneten Abfohltermin und schließt das Geburtsrisiko mit ein; das Fohlen ist dann weiterhin für das Risiko Tod (Verenden, Nottötung) bis zum vollendeten 5. Lebensmonat, also bis zum Absetzen versichert. Eine Zwillingsfrucht bzw. Zwillingsfohlen ist nicht versichert.  Leistungen | 80% Leistung | bei Totgeburt (Verenden, Nottötung) der Leibesfrucht bis zum 7. Lebenstag | | 100% Leistung | bei Tod (Verenden, Nottötung) und Diebstahl ab dem 7. Lebenstag bis zum vollendeten fünften Lebensmonat |
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| Geburts- und Fohlenversicherung | 7,5% pro Trächtigkeit
| | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.07.2003. |
Die Untersuchung für eine Geburts- und Fohlenversicherung darf frühestens 7 Tage vor Versicherungsbeginn durchgeführt werden.
» Antrag Tierlebens-Versicherung (inkl. Geburts- und Fohlen-Vers.) |