Kastrations- und Operationskosten-Versicherung Versichert ist generell der Tod, das Verenden oder die Nottötung des Pferdes sowie direkte Risiken und Folgerisiken, die in direktem Zusammenhang mit dem Eingriff stehen bis zu 30 Tagen nach dem Eingriff. Die Kastrations- bzw. Operationsversicherung ersetzt in diesem Fall 100% der versicherten Summe des Pferdes.
Wacht z.B. ein Tier nach der OP auf und bricht sich durch seine eingeschränkte Wahrnehmung ein Bein, oder eine Wunde platzt durch panisches Herumtoben in der Box wieder auf und muss erneut genäht werden, verlängert sich die Versicherung automatisch um 30 Tage. Nicht versichert sind alltägliche Tod- und Nottötungsrisiken sowie das Resultat des Eingriffs. |
Kastrations- (nur Klinik-Eingriff) und Operationsversicherung | 2,00 % pro Kastration/Operation
| | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.07.2003. |
Die Kastrationsversicherung ist nur für Hengste bis zum 8. Lebensjahr und nur bei einer Klinik-OP versicherbar.
» Antrag Tierlebens-Versicherung (inkl. Kastration und Operation.)
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