Leibesfrucht-Versicherung Die Leibesfruchtversicherung ersetzt 80% des Versicherungswertes bei Verlust oder Totgeburt (Verenden, Nottötung) bis zu 7 Tage nach der Geburt. Die Deckung umfasst die Totgeburt oder den Tod durch Verenden oder Nottötung der Leibesfrucht. Sie ist eine Zusatzversicherung zur Basisdeckung. Die Versicherung beginnt nach dokumentierter Trächtigkeit fünf Monate nach dem letzten Deckdatum und endet am siebten Lebenstag. Eine Zwillingsfrucht ist nicht versichert. Die Leibesfruchtversicherung ist nur zu zeichnen, wenn die Mutterstute bei der gleichen Gesellschaft versichert ist. 
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| Leibesfrucht-Versicherung | 12,5 % pro Trächtigkeit | | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.07.2003. |
Die Untersuchung für eine Leibesfrucht-Versicherung darf frühestens 7 Tage vor Versicherungsbeginn durchgeführt werden. » Antrag Tierlebens-Versicherung (inkl. Leibesfrucht-Vers.)
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