Allgemeine Versicherungs-Bedingungen zum Download Kein Vertrag ohne "Kleingedrucktes" !
Damit auch wirklich alle Details eines Vertrages berücksichtigt werden, können wir Ihnen einen gewissen Umfang leider nicht ersparen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HIPPO Assekuranz sind somit Grundlage aller Verträge, damit Sie von vornherein wissen, welchen Anspruch Sie im Schadensfall haben. Unsere Tarife sind günstig und fair zu transparenten Bedingungen. Denn nur klare Voraussetzungen ersparen allen Beteiligten im Schadensfall eventuellen Ärger. Nachfolgend finden Sie alle Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HIPPO- Assekuranz im PDF-Format. Diese können Sie sich online ansehen, ausdrucken oder herunterladen. |  |
| » | Download Bedingungswerk (PDF, 1,8 MB): Allgemeine Bedingungen zu Tierlebens-Versicherungen (AVP 2005), Tierkrankenkosten-Versicherung (ATP 2005) und Operationskosten-Versicherung (AOP 2005), Merkblatt zur Datenverarbeitung
| | » | Download AHB (PDF, 88 KB) (Bedingungen zu Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungen) | | » | Download Rahmenvertrag zu Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungen |
Vertragsgrundlage, Recht und Aufsicht für Haftplicht-Versicherungen Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), sowie die Besonderen Vereinbarungen des Rahmenvertrages. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und es steht unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Vertragsgrundlage, Recht und Aufsicht für Tier-Lebens-Versicherungen Vertragsgrundlage bei der Tierlebens-Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Pferden AVP 2005. Vertragsgrundlage bei der Tierkranken-Versicherung und der Operationskosten-Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Pferden ATP 2005 sowie die AOP 2005. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und es steht unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn. Auf welches Gebiet erstreckt sich der Versicherungsschutz bei der Tierlebens-Versicherung und der Tierkranken-Versicherung? Der Versicherungsort ist der im Versicherungsschein bezeichnete Ort der Tierhaltung. Innerhalb Deutschlands oder innerhalb des vereinbarten Landes erstreckt sich die Versicherung auch auf alle Flächen und Transportwege, auf denen sich das Pferd im Zusammenhang mit üblichen Vorgängen der Tierhaltung befindet. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 30 Tagen erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Skandinavien, die Benelux-Staaten, Großbritannien, Irland, Frankreich, Schweiz und Österreich. |