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Basis-Versicherung (Tod und Nottötung)


Kein Reiter möchte beim Kauf seines Pferdes an den Ernstfall denken. Wie aber geht es weiter, wenn Ihrem Pferd etwas zustößt und es nicht mehr zu reiten oder womöglich nicht mehr zu retten ist?

Die Basisversicherung zahlt Ihnen die vereinbarte Versicherungsleistung zu 100% bei Tod, Nottötung oder Nottötung infolge von Unfall, Krankheit, Brand, Diebstahl, Transport oder Transportmittelunfall im Deckungsgebiet sowie bei einer Kastration bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.

In jedem Falle bekommen Sie 100% der versicherten Summe ausgezahlt und können so doch zumindest den finanziellen Schaden begrenzen und Ihr Hobby aufrecht erhalten.


tierleben_basis

 

Leistungen 

Bei allen Einzelpferdeversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ist eine einmalige Zahlung für eine lebensrettende Kolikoperation bis zu € 2.000,- eingeschlossen!

Der Wert Ihres Pferdes orientiert sich bei einer Neuversicherung in der Regel an dem Kaufpreis, er sollte jedoch in Relation stehen zu Alter, Ausbildung, Rasse des Pferdes usw.
Steigt der Wert Ihres Pferdes nachweisbar durch eine professionelle Ausbildung oder sportliche Erfolge, sollte die Summe selbstverständlich in regelmäßigen Abständen angehoben werden. Erreicht ihr Pferd vielleicht schon bald das "Rentenalter", wird der Wert des Pferdes automatisch herabgesetzt.


Eine Tierlebensversicherung ist gar nicht so teuer, wie Sie vermutlich denken.

Prämien

Prämientarif für Pferdeversicherungen
(für Pferde bis zu 14 Jahre, für Pferde ab 14 Jahre Direktionsanfrage)
Basisversicherung
- Tod und Nottötung für alle Pferde
Prämie in % des Versicherungswertes
Pferde bis € 5.000,-
€ 5.001,- bis € 12.500,-
€ 12.501,- bis € 50.000,-
€ 50.001,- bis € 100.000,-
€ 100.001,- und mehr
2,75 %
3,00 %
3,25 %
3,50 %
auf Anfrage
Deckhengste - gekört / anerkannt für die Zucht
Hengste bis € 50.000,-
€ 50.001,- und mehr
2,90 %
auf Anfrage
Zuchtstuten - nur für den Gebrauchszweck Zucht
Stuten bis € 25.000,-
€ 25.001,- und mehr
2,75 %
auf Anfrage
Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.07.2003.

Untersuchung

Für den Abschluss einer Basis- und einer Unfall-Tod-Versicherung mit einem Wert von bis zu € 5.000,00 reicht in der Regel die Einreichung einer Gesundheitserklärung (Download Gesundheitserklärung ), die nur vom Pferdebesitzer auszufüllen ist. Diese Regelung gillt nicht für Fohlen.

Bei Pferdelebensversicherungen mit einem Versicherungswert über € 20.000,- wird eine klinische Untersuchung, (Download Untersuchungsbericht) die nicht älter als 6 Wochen ist, für das zu versichernde Pferd benötigt.

 

» Antrag Tierlebens-Versicherung