| Unbrauchbarkeits-Versicherungen Bei allen unseren Unbrauchbarkeitsversicherungen besteht ein Versicherungsschutz gegen die sog. "dauernde Unbrauchbarkeit" zum Reiten, Fahren oder einem anderen versicherten Gebrauchszweck. Sie sind z.B. stolzer Besitzer eines Springpferdes, das bis in die hohen Springprüfungen erfolgreich vorgestellt wird. Leider stellt der Tierarzt fest, dass Ihr Pferd nie wieder im Sport aktiv sein kann. Was nun?  Leistungen In diesem Fall zahlt Ihnen Ihre Unbrauchbarkeits-Versicherung 90 % des versicherten Wertes aus. Bei allen Unbrauchbarkeits-Versicherungen ist die Basisversicherung mit eingeschlossen! Hinzu kommt, dass bei allen Einzelpferdeversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr eine einmalige Zahlung für eine Kolikoperation bis zu € 2.000,- eingeschlossen ist. Unsere Unbrauchbarkeits-Versicherungen unterscheiden sich wie folgt: A ) ALL-IN-Unbrauchbarkeits-Versicherung Bei dieser Versicherungsart ist die Unbrauchbarkeit bedingt durch Unfall oder Krankheit (inkl. chronischer Lahmheiten) eingeschlossen. Die Versicherungsprämie für Pferde mit einem Wert bis zu € 4.500,- beträgt 7 %. B ) BESCHRÄNKTE-dauernde-Unbrauchbarkeitsversicherung Bei dieser Versicherungsart ist die Unbrauchbarkeit bedingt durch Unfall oder Ataxie, Erkrankung des Atmungsapparates sowie die dauernde Zuchtuntauglichkeit bei Stuten eingeschlossen. Ausgeschlossen ist die dauernde Unbrauchbarkeit durch eine chronische Lahmheit. Die Versicherungsprämie für Pferde mit einem Wert bis zu € 50.000,- beträgt 5 %. C ) UNFALL-Unbrauchbarkeitsversicherung Bei dieser Versicherungsart ist die Unbrauchbarkeit bedingt durch einen Unfall versichert. Die Versicherungsprämie für Pferde mit einem Wert bis zu € 50.000,- beträgt 4 %. Prämientarif für Pferdeversicherungen Prämientarif für Pferdeversicherungen (für Pferde bis zu 14 Jahre, für Pferde ab 14 Jahre Direktionsanfrage) | | A) ALL-IN Unbrauchbarkeitsversicherung | Pferde bis € 4.500,- € 4.501,- bis € 10.000,- € 10.001,- bis € 15.000,- € 15.001,- bis € 25.000,- € 25.001,- bis € 50.000,- | 7,00 % 8,00 % 9,00 % 9,50 % 10,00 %
| versichert ist der Tod bzw. Nottötung sowie eine dauernde Unbrauchbarkeit durch Unfall oder Krankheit
| | B) BESCHRÄNKTE Unbrauchbarkeitsversicherung | Pferde bis € 50.000,- € 50.001,- und mehr | 5,00 %
auf Anfrage
| versichert ist der Tod bzw. Nottötung sowie eine dauernde Unbrauchbarkeit durch Unfall, Ataxie, Erkrankung des Atmungsapparates und Zuchtuntauglichkeit bei Stuten
| | C) UNFALL Unbrauchbarkeitsversicherung | Pferde bis € 50.000,- € 50.001,- und mehr | 4,00 % auf Anfrage
| versichert ist der Tod bzw. Nottötung sowie eine dauernde Unbrauchbarkeit durch einen Unfall
| Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.07.2003.
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Untersuchung
Bei allen Pferdelebensversicherungen und Tierkranken-Versicherungen wird eine klinische Untersuchung ohne Röntgenbilder, die nicht älter als 6 Wochen ist, für das zu versichernde Pferd benötigt. Bei einer ALL-IN-Unbrauchbarkeitsversicherung sind ab einer Versicherungs-Summe von € 4.501,- Röntgenbilder gemäß unserem Untersuchungsbericht erforderlich.
Die Dauernde Unbrauchbarkeit ist nicht versicherbar für Rennpferde und für Pferde, die am Vielseitigkeits-Militarysport teilnehmen oder dafür trainiert werden.
» Antrag Tierlebens-Versicherung (inkl. Unbrauchbarkeit)
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