Zuchtuntauglichkeits-Versicherung für Hengste Ihr wertvoller Deckhengst hat sich verletzt oder im schlimmsten Fall hat der Tierarzt eine bleibende Sterilität diagnostiziert? Egal, ob ihr wertvoller Zuchthengst noch geritten werden kann oder nicht – den vereinbarten Versicherungswert ersetzen wir Ihnen. |  |
Leistungen Diese Versicherung enthält die Basisversicherung und die dauernde Zuchtuntauglichkeit. Unter bleibender Zuchtuntauglichkeit oder Impotenz wird ebenfalls das Unvermögen zum Decken oder zum Befruchten von Stuten infolge von Krankheit oder Unfall verstanden. Sie gilt nur für gekörte und anerkannte Deckhengste, die in einem europäischen Zuchtverband registriert und zur Zucht angemeldet sind. 100% Leistung bei Tod (Verenden, Nottötung) und Diebstahl 100% Leistung bei dauernder Zuchtuntauglichkeit. Prämientarif für Pferdeversicherungen (für Pferde bis zu 14 Jahre, für Pferde ab 14 Jahre Direktionsanfrage) | Zuchtuntauglichkeitsversicherung für Deckhengste Tod, Nottötung und dauernde Zuchtuntauglichkeit | Hengste bis € 50.000,- € 50.001,- und mehr
| 3,75 % auf Anfrage | | Diese Prämientarife verstehen sich exkl. der gesetzl. Versicherungssteuer und gelten für Neuversicherungen ab dem 01.07.2003. |
Untersuchung
Bei allen Pferdelebensversicherungen wird eine klinische Untersuchung ohne Röntgenbilder, die nicht älter als 6 Wochen ist, für das zu versichernde Pferd benötigt. Weitere Leistungen Bei allen Einzelpferdeversicherungen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr ist eine einmalige Zahlung für eine lebensrettende Kolikoperation bis zu € 2.000,- eingeschlossen! » Antrag Tierlebens-Versicherung (inkl. Zuchthengste)
|